Datensicherheit
„Wir nehmen unsere Kunden und deren wertvolle Daten sehr ernst.“
Wir und unsere Konzerngesellschaften nehmen die Anforderungen unserer Kunden in Bezug auf den Datenschutz sehr ernst. Zum Beispiel sind gemäß § 9 BDSG alle Stellen, welche personenbezogene Daten verarbeiten, erheben oder nutzen, verpflichtet, technische bzw. organisatorische Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheits- und Schutzanforderungen des BDSG erfüllt sind. Wir beachten die folgenden Regeln ohne Ausnahme, um die Daten unserer Kunden zu schützen.
Zur Gewährleistung der Datensicherheit hat ESC Utility Services Pvt. Ltd. folgende organisatorische Maßnahmen getroffen:
- Zugangskontrolle
- Zutrittskontrolle
- Weitergabekontrolle
- Eingabekontrolle
- Auftragskontrolle
- Verfügbarkeitskontrolle
Alle Mitarbeiter von ESC Utility Services Pvt. Ltd. werden in ihrer Einarbeitungszeit auch in datenschutzrelevanten Themen geschult und verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Die von den Mitarbeitern unterzeichnete Erklärung besagt Folgendes:
„Auf Grund des § 5 BDSG ist es uns nicht gestattet, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen. Dies gilt in gleicher Weise für alle Angelegenheiten von Stellen außerhalb ESC Utility Services Pvt. Ltd. (insbesondere Kunden und Interessenten), von denen wir im Rahmen unserer Tätigkeit Kenntnis erlangen.
Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses bleibt auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses bestehen. Diese Verpflichtung ergänzt die arbeitsvertraglichen Geheimhaltungsvorschriften, die in vollem Umfang weiter gelten. Von diesen Verpflichtungen habe ich Kenntnis genommen und akzeptiere sie hiermit ausdrücklich. Ich bin mir bewusst, dass ich mich bei Verletzung des Datengeheimnisses strafbar mache.“